Im Zusammenhang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) haben Sie sicher schon von der Tatsache gehört, dass auch Schweizer Firmen betroffen sein können.
Wir haben wie viele andere die Erfahrung gemacht, dass sich selbst Fachleute nicht in allen Punkten einig sind. ABER: Allen ist gemeinsam, dass sie empfehlen, Websites mit einer so genannten Datenschutzerklärung und einem Impressum zu versehen.
Die Schweiz wird demnächst vermutlich sehr ähnliche Regeln einführen, wie sie in der DSGVO zu finden sind. Darum ist es ohnehin sinnvoll, wenn schon jetzt die «Best Practices» eingehalten werden. Wer nun handelt, spart sich in einigen Jahren einigen Aufwand.
Für unsere Website- und Hostingkunden erstellen wir gerne eine Datenschutzerklärung und beraten Sie rund um die Themen Impressum und Datenschutz.
Bei Bedarf bringen wir Sie mit auf Datenschutz spezialisierten Juristen zusammen.
Aktuelle Hinweise
- Auf allfällige «Abmahnungen» ausländischer Anwaltskanzleien NICHT reagieren (das heisst: gar keine Antwort geben, nicht auf Rückfragen eingehen)! Als Schweizer Websitebetreiber mit reinem Schweiz-Bezug müssen Sie nur legitime Auskunftsgesuche beantworten. Diese kommen von Privatpersonen, von Anwälten im Auftrag von Privatpersonen oder von staatlichen Datenschutz-Stellen.
- Die DSGVO ist mehr als ein Gesetzestext, der nur auf Websites zielt. Es geht darum, dass überall sorgsamer mit Personendaten umgegangen wird («Privacy by Design«). Das begrüssen wir sehr!